Die Gemeindeorganisation
Die Einwohnergemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit und umfasst sämtliche Personen, die auf dem Gebiet der Gemeinde wohnen.
Gemeinderat Der Gemeinderat ist das Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde Gais. Er ist verpflichtet die Gemeinde zweckmässig und fortschrittlich zu organisieren. Der aus sieben Mitgliedern bestehende und auf vier Jahre gewählte Gemeinderat trifft sich monatlich zu einer Sitzung. Kommissionen Zur Entlastung des Gemeinderates sind für verschiedene Bereiche der Gemeinde Fachkommissionen tätig. Diese Kommissionen werden vom Gemeinderat eingesetzt und in der Regel von einem Gemeinderatsmitglied präsidiert. Parteien Eine wichtige Aufgabe übernehmen in Gais auch die ortsansässigen Parteien. Mit ihren Veranstaltungen tragen sie insbesondere vor Abstimmungen zur Meinungsbildung bei und sorgen mit ihren Wahlvorschlägen für eine angemessene Vertretung verschiedener politischer Standpunkte in den Entscheidungsgremien.
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