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Urnen Öffnungszeiten Urne im Gemeindehaus:

Mittwoch bis Freitag vor der Abstimmung
08.00 - 11.30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Samstag
10.00 - 11.00 Uhr
Sonntag
09.30 - 11.00 Uhr


Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter Kantonale Verwaltung und des Bundes unter www.admin.ch


Bedingungen / Voraussetzungen Bezüglich vorzeitiger Stimmabgabe, brieflicher Stimmabgabe, Stimmberechtigung und Stimmrechtsausübung sowie Stellvertretung, wird auf die Angaben auf dem Stimmrechts-Ausweis verwiesen. Fehlendes Stimmmaterial kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Brieflich abstimmen Was ist zu beachten?

Für die briefliche Stimmabgabe kann der Stimmrechtsausweis zwecks Adressierung umgedreht ins gleiche Kuvert gelegt werden, in welchem sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben. Die Adresse "Stimmregisterbüro Gais" muss im Fenster des Kuverts sichtbar sein.
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert und kleben dieses zu.
  3. Das so an das Abstimmungsbüro adressierte Fensterkuvert kann ohne Frankatur der Post übergeben oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden.
Kontakt Walter Zähner, Gemeindeschreiber


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