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AbstimmungEidg. Vorlagen 1. Befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertssteuersätze 2. Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative
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| Eidgenössische Vorlagen |
| Befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze |
Beschreibung: | Die Invalidenversicherung (IV) ist eine wichtige gesellschaftliche Institution, unterstützt sie doch Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr für ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Ihre Ausgaben sind in den letzen Jahren stark gewachsen und seit 1993 nicht mehr durch die Einnahmen gedeckt. Heute ist die IV deshalb mit 13 Milliarden Franken verschuldet. Durch die Defizite erhöhen sich diese Schulden jedes Jahr um 1,4 Milliarden Franken. Die IV ist somit in ihrer Existenz bedroht. Deshalb muss ihrem jährlichen Defizit umgehend ein Ende gesetzt und die Schuldenspirale gestoppt werden. Dafür sind zusätzliche Einnahmen nötig; die Vorlage sieht deshalb vor, die Mehrwertsteuersätze vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2017 zu erhöhen (Zusatzfinanzierung). Zur Sanierung der IV setzen Bundesrat und Parlament einen dreiteiligen Plan um: In einem ersten Schritt, der 5. IV-Revision, konnte das jährliche Defizit stabilisiert werden. Mit dem zweiten Schritt, der Zusatzfinanzierung, soll das Defizit vorübergehend getilgt werden. Während dieser Zeit sollen in einem dritten Schritt neue sozialverträgliche Sanierungsmassnahmen eingeführt werden mit dem Ziel, die Rechnung der IV auf Dauer ins Lot zu bringen. Das Defizit der IV wird von der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gedeckt. Um die IV zu unterstützen, schöpft die AHV jährlich 1,4 Milliarden Franken aus ihrem Vermögen. Dadurch verringern sich fortwährend die flüssigen Mittel, welche die AHV benötigt, um ihre Renten auszurichten. Bei einem Ja zur Zusatzfinanzierung werden die beiden Versicherungen finanziell getrennt; dies trägt dazu bei, die AHV-Renten zu sichern. |
Stimmbeteiligung: | 46.71 % |
Im Detail: | Ja |
Nein |
Leer |
Ungültig |
Vorlage: |
502 |
506 |
6 |
0 |

| Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitaitive |
Beschreibung: | Die allgemeine Volksinitiative wurde Anfang 2003 von Volk und Ständen in die Verfassung aufgenommen. Damit dieses Instrument in der Praxis angewendet werden könnte, müssten die Verfassungsbestimmungen gemeinsam mit einer Ausführungsgesetzgebung in Kraft gesetzt werden. Diese hätte zu regeln, welche Verfahrensschritte im Einzelnen nötig sind, um eine solche allgemeine Volks-initiative behandeln zu können. Die Regelung dieser Verfahrensfragen in einem Gesetz erwies sich als unmöglich. Der Bundesrat legte dem Parlament zwar einen Gesetzesentwurf vor, das Parlament trat indes nicht darauf ein. Es gelangte zum Schluss, bei der Umsetzung komme es unweigerlich zu Problemen, welche die Nachteile des heutigen Gesetzgebungsverfahrens klar überwiegen würden. Bundesrat und Parlament schlagen nun konsequenterweise vor, die Verfassungsänderung von 2003 rückgängig zu machen und die Bestimmungen zur allgemeinen Volksinitiative aus der Verfassung zu streichen. Die Verfassung soll keine Instrumente enthalten, die gar nicht eingesetzt werden können. |
Stimmbeteiligung: | 45.51 % |
Im Detail: | Ja |
Nein |
Leer |
Ungültig |
Vorlage: |
683 |
265 |
39 |
1 |

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