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Das Grundbuch ist das Register über die Grundstücke und die an diesen bestehenden privatrechtlichen Rechte und Lasten (z.B. Dienstbarkeiten oder Grundpfandrechte). Es bildet die Grundlage für den Rechtsverkehr mit Grundstücken und Grundstücksrechten und ist entscheidend für den Erwerb und Verlust sowie die Aenderung und Uebertragung der dinglichen Rechte.
Aufgaben des Grundbuchamtes
Führung der verschiedenen Grundbuch-Register
Vorbereitung von grundbuchrechtlichen Verträgen aller Art nach Antrag der Parteien
Beurkundung der Rechtsgeschäfte (Notariatsfunktionen im Grundbuchbereich)
Beratung in allen grundbuchrechtlichen Fragen
Veranlagung von Handänderungssteuern und Gebühren
Ausfertigung von Grundbuch-Auszügen
Notariat
Im Kanton Appenzell-Ausserrhoden nimmt der Grundbuchverwalter die Tätigkeit als Urkundsperson in sämtlichen grundbuchrechtlichen Angelegenheiten wahr (Amtsnotariat). Beurkundungspflichtige Rechtsgeschäfte (Handänderungsverträge wie Kauf, Tausch, Schenkung, Errichtung und Aenderung von Grundpfandrechten etc.) werden somit auf ein und demselben Amt abgeschlossen und im Grundbuch verarbeitet.
Schätzungswesen
Entgegennahme von Neuschätzungsbegehren
Anordnung der ordentlichen und der ausserordentlichen Schätzungsrevisionen