Sie verlassen die Gemeinde Gais? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Für die Abmeldung beachten Sie bitte folgende Tipps und wichtigen Hinweise:
Wann, Wo: Sie haben für die Abmeldung (Austrag im Einwohnerregister) zwei Möglichkeiten:
schriftlich mit dem unten aufgeführten Online-Dienst oder
Selbstverständlich können Sie sich nach wie vor auch an unserem Schalter abmelden.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Schriftenempfangsschein
Militärdienstbüchlein und Zivilschutzdienstbüchlein (Männer bis 42. Altersjahr)
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
Ausländerausweis
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Schriftliche Abmeldung:
Bei der schriftliche Abmeldung mit dem nachfolgenden Online-Dienst müssen Sie uns die oben erwähnten Unterlagen per Post zustellen.
Preis: gratis
Online-Dienste
Mit der Nutzung des Online-Schalters anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln.