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Abmeldung / Wegzug

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle
Verantwortlich: Mohsin, Sandra

Sie verlassen die Gemeinde Gais?
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Für die Abmeldung beachten Sie bitte folgende Tipps und wichtigen Hinweise:

Wann, Wo:
Sie haben für die Abmeldung (Austrag im Einwohnerregister) zwei Möglichkeiten:

  • schriftlich mit dem unten aufgeführten Online-Dienst oder
  • Selbstverständlich können Sie sich nach wie vor auch an unserem Schalter abmelden.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Schriftenempfangsschein
  • Militärdienstbüchlein und Zivilschutzdienstbüchlein (Männer bis 42. Altersjahr)

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Ausländerausweis

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

Schriftliche Abmeldung:

Bei der schriftliche Abmeldung mit dem nachfolgenden Online-Dienst müssen Sie uns die oben erwähnten Unterlagen per Post zustellen.



Preis: gratis


Online-Dienste

Mit der Nutzung des Online-Schalters anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln.

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