Prämienverbilligung Krankenkasse
Zuständiges Amt:
AHV-Zweigstelle
Die Zuständigkeit für die verschiedenen Bereiche der Prämienverbilligung ist wie folgt geregelt:
AHV-Gemeindezweigstelle: Gesuchseinreichung und Kontrolle der Gesuche
Ausgleichskasse Kanton: Berechnung der Ansprüche und Auszahlung
Hinweise über das Verfahren der Prämienverbillgung erhalten Sie bei der Ausgleichskasse AR.
Download des Gesuchsformulares
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Odermatt, Erika
071 791 80 80
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Prämienverbilligung
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