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Prämienverbilligung Krankenkasse

Zuständiges Amt:AHV-Zweigstelle

Die Zuständigkeit für die verschiedenen Bereiche der Prämienverbilligung ist wie folgt geregelt:

  • AHV-Gemeindezweigstelle: Gesuchseinreichung und Kontrolle der Gesuche
  • Ausgleichskasse Kanton: Berechnung der Ansprüche und Auszahlung

Hinweise über das Verfahren der Prämienverbillgung erhalten Sie bei der Ausgleichskasse AR.

Download des Gesuchsformulares




Verantwortlich Telefon
Odermatt, Erika 071 791 80 80

Onlinedienst Verantwortlich Telefon Online Bestellen Laden Info
Prämienverbilligung Odermatt, Erika 071 791 80 80   (Link)


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