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Reglement über die Erstellung und den Betrieb von gemeinschafts- und Einzelantennenanlagen für Fernsehen und UKW-Stereo-Empfang


Um einen guten Fernseh- und UKW-Empfang von mehreren Stationen zu gewährleisten und um die Ortschaft vor der Verunstaltung durch viele Einzelantenne zu schützen, werden von der Einwohnergemeinde eine oder mehrere Gemeinschaftsantennenanlagen errichtet, betrieben und unterhalten. Der Ausbau erfolgt etappenweise nach Bedürfnis, technischen und finanziellen Möglichkeiten. Die Gmeinde kann sich zum Zweck des Weiterausbaues der Anlagen mit anderen Gemeinden und Institutionen zusammenschliessen

Datum: 9. Mai 1972
Herausgeber: Gemeindekanzlei
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Zuständige Instanz: Einwohnerkontrolle


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