Abwasserreglement
Dieses Reglement bezweckt den Schutz der Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen. Es regelt die Entwässerung, den Bau, Betrieb, Unterhalt und die Erneuerung der dazu nötigen öffentlichen und privaten Abwasseranlagen sowie deren Finanzierung.
Datum:
2. Dez. 2001
Herausgeber:
Gemeindekanzlei
Bestellen:
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Zuständige Instanz:
Umweltschutz
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