kantonales Kinderbetreuungsgesetz (KibeG)

Eltern erhalten Beiträge, wenn sie ihre Kinder in einer Kindertagesstätte, in einer Tagesfamilie oder in einem schulergänzenden Angebot betreuen lassen. Die Beiträge werden vom Kanton und den Wohnsitzgemeinden finanziert.

Die Eltern müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen, damit sie Beiträge erhalten. Die Voraussetzungen zum Erhalt von Beiträgen - sowie die Modalitäten der Auszahlung - sind im Kinderbetreuungsgesetz und in der entsprechenden Verordnung festgelegt.