Im Zusammenhang mit der Einführung des Strassenverzeichnisses hat die Flurgenossenschaft Oberzwislen-Fuchsberg" mit Zustimmung der Kantonspolizei AR beim Gemeinderat beantragt, nachstehende Signalisation aufzuheben:
Es wird folgende Signalisation auf der Privatstrasse aufgehoben und entfernt:
- Signal 2.01 (allgemeines Fahrverbot)
- mit Zusatztext "Privat"
- Verfügung vom 4. November 1969
Gegen den Erlass der Aufhebung dieser Verkehrsbeschränkung kann gemäss Art. 107 Signalisationsverordnung (SSV) und Art. 10 Abs. 1 der kantonalen Strassenverordnung (StrV) innert der gesetzlich vorgeschriebenen Beschwerdefrist von 20 Tagen ab der Veröffentlichung beim Gemeinderat Gais, Gemeindekanzlei, Schulhausstrasse 1, 9056 Gais, schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
Die Unterlagen liegen im Büro Nr. 5, 1. Stock, Gemeindekanzlei zur Einsicht auf.
Einsprachefrist: 10. Juli 2020 - 30. Juli 2020