Öffentliche Bekanntmachung
Im Sinne von Art. 703 ZGB und Art. 167ff Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (EG zum ZGB; bGS 211.1) wurde am 11. Dezember 2019 die
- Flurgenossenschaft Traubenstrasse
mit Sitz in Gais gegründet. Der Zweck der Genossenschaft ist der Unterhalt und die Verbesserung der Traubenstrasse inkl. der beiden Fusswege gemäss Situationsplan. Nach der Gründung der Flurgenossenschaft besteht die Möglichkeit, die Parzelle GB-Nr. 1811 ins Eigentum zu übernehmen.
Die Statuten (mit Regelung Finanzierung und Kostenverteilung) samt den Anhängen (Situationsplan mit Einzugsgebiet/Strassenverlauf mit Mitgliederliste) liegen vom 6. März 2020 bis 6. April 2020 auf der Gemeindekanzlei Gais während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf.
Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist (30 Tage) schriftlich und begründet an die Gemeindekanzlei Gais zuhanden des Vorstandes der Flurgenossenschaft einzureichen (Art. 174 EG zum ZGB).
Inserat der öffentlichen Bekanntmachung