Der Gemeinderat hat auf Antrag der betroffenen Grundeigentümer und infolge Nichtgebrauch des Weges beschlossen, den öffentlichen Fussweg (siehe Anhang), gemäss Rechtsverschreibung auf der Liegenschaft Schwantlern 12 (Parzelle 1276) und der gegenüberliegenden Parzelle 1314, vollständig aufzuheben.
Der Fussweg führt vom Hinterdorf aus und verbindet die am Nordhang und parallel zur Schwantlern-Strasse verlaufende Strasse (Oberdorf). Dieser Verbindungsweg hat in den letzten Jahren seine praktische Bedeutung gänzlich verloren.
Der Situationsplan über diese Wegaufhebung liegt während 30 Tagen (21. November 2020 bis 21. Dezember 2020) bei der Gemeindekanzlei auf. Ebenso kann der Plan im Schaukasten vor dem Gemeindehaus eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen gegen diese Aufhebung des öffentlichen Fusswegrechtes sind schriftlich und begründet innert 30 Tagen beim Gemeinderat, Schulhausstrasse 1, 9056 Gais, einzureichen.
9056 Gais, 18. November 2020