Abstimmungsergebnisse
Wegen Verletzung des Stimmrechts, sowie gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung der Abstimmung kann beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse, beim Regierungsrat von Appenzell A.Rh., 9102 Herisau, einzureichen.