Abstimmungsergebnisse 23-08-2026
Der vakante Sitz Mitglied Gemeinderat konnte im ersten Wahlgang nicht besetzt werden.
Infos für den zweiten kommunalen Wahlgang vom 27. September 2026
- Wer an einem zweiten Wahlgang teilnehmen will, hat dies bis spätestens Mittwoch, 26. August 2026 (bis 16.00 Uhr), der Gemeindekanzlei schriftlich mitzuteilen (s. Art. 39 Abs. 2 Gesetz über die politischen Rechte GPR).
- Am zweiten Wahlgang teilnehmen kann nur, wer fristgerecht eine solche Meldung eingereicht hat. Für einen zweiten Wahlgang kann sich auch melden, wer am ersten Wahlgang nicht teilgenommen hat.
- Stehen im zweiten Wahlgang gleich viele kandidierende Personen zur Auswahl wie Behördenmitglieder zu wählen sind, so gelten diese Personen als in stiller Wahl gewählt. Ein zweiter Wahlgang findet dann nicht statt (s. Art. 39 Abs. 3 Gesetz über die politischen Rechte GPR).
- Sollte ein zweiter Wahlgang stattfinden, bitten wir Sie um umgehende Einreichung der entsprechenden Angaben für den nicht amtlichen Wahlzettel bis Mittwoch, 26. August 2026, 16.00 Uhr, an die Gemeindekanzlei Gais: gemeinde@gais.ar.ch