Fristen für Rücktritte aus kommunaler Behörde & Kommissionen

Gemäss Art. 42bis Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (bGS 131.12) und Art. 26 Abs. 5 und Art. 27 der Gemeindeordnung ist der Rücktritt aus dem Kantonsrat und aus kommunalen Behörden (Gemeinderat, Geschäftsprüfungskommission und allen gemeinderätlichen Kommissionen) spätestens bis Ende November schriftlich zu erklären.

Der Rücktritt aus sämtlichen Kommissionen und kommunalen Behörden ist somit schriftlich auf dem Post- oder E-Mail-Weg bis 30. November 2023 an die Gemeindekanzlei Gais (gemeinde@gais.ar.ch) zu richten.

Für ergänzende Fragen gibt Ihnen der Gemeindeschreiber gerne Auskunft (071 791 80 81).

Gemeindekanzlei Gais

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