Handänderungen 2. Semester 2025

Das Grundbuchamt Gais informiert, dass in der Zeit vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2025 folgende Handänderungen von Grundstücken im Grundbuch eingetragen wurden.

Die Publikation von Handänderungen richtet sich nach Artikel 970a des Zivilgesetzbuches sowie nach Artikel 19 der kantonalen Grundbuchverordnung.

Bestimmte Handänderungen werden gemäss der Aufzählung in Artikel 19 der kantonalen Grundbuchverordnung nicht veröffentlicht. Dazu zählen insbesondere sämtliche Handänderungen zwischen Ehegatten sowie eingetragenen Partnerinnen und Partnern.

Seit dem 1. Juli 2025 gilt dies zudem auch für alle Handänderungen zwischen Eltern und Nachkommen. Der Erwerb kleiner Flächen wird ebenfalls nicht publiziert.

 

Im Geoportal (www.geoportal.ch/gais) können Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer abgefragt werden.