Kommunale Gesamterneuerungswahlen

nicht amtliche Wahlzettel

Alle Stimmberechtigten erhalten mit den Abstimmungsunterlagen für die kommunalen Gesamterneuerungswahlen vom 16. April 2023 die entsprechenden leeren, amtlichen Wahlzettel. Die Verwendung von nicht amtlichen Wahlzetteln, z.B. von Parteien oder anderen Organisationen, ist gestattet. Nicht amtliche Wahlzettel sind jedoch nur gültig, wenn sie hinsichtlich Farbe und Format mit dem amtlichen Wahlzettel übereinstimmen und im amtlichen zugestellten Couvert eingelegt werden.

Die politischen Parteien, Gruppierungen und kandidierende Personen ohne Zugehörigkeit zu einer politischen Partei oder Gruppierung, welche davon Gebrauch machen möchten, sind eingeladen, der Gemeindekanzlei bis spätestens Montag, 20. Februar 2023, 12.00 Uhr, die nicht amtlichen Wahlzettel per Email an: gemeinde@gais.ch einzureichen. Ist ein Logo auf den nicht amtlichen Wahlzettel gewünscht, ist dieses in digitaler Form einzureichen.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Gemeindekanzlei (+41 71 791 80 81).

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