Mitwirkung zum Überbauungsplan Langenacker
Der Gemeinderat hat den Überbauungsplan Langenacker zur öffentlichen Mitwirkung (Volksdiskussion) gemäss Art. 14 der Gemeindeordnung verabschiedet.
Die Mitwirkung gemäss Art. 4 des BG über die Raumplanung (RPG) i.V. mit Art. 6 sowie 39 ff und 45 ff des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (BauG) und Art. 2 des Baureglementes der Gemeinde Gais dauert von Samstag, 14. Dezember 2024 bis Freitag, 31. Januar 2025.
Alle Planungsunterlagen sind auf der Plattform «https://www.gais.ch/news» aufgeschaltet und stehen zur Einsicht im Gemeindehaus zur Verfügung. Stellungnahmen und Anregungen sind bis 31. Januar 2025 schriftlich der Gemeinde-kanzlei Gais, Schulhausstrasse 1, 9056 Gais, einzureichen.
Der vorliegenden Unterlagen werden nach dem Mitwirkungsverfahren überarbeitet, vom Gemeinderat erlassen und anschliessend in die öffentliche Auflage gegeben. Über allfällige Einsprachen wird der Gemeinderat entscheiden und die Planunterlagen dem fakultativen Referendum unterstellen.
- Publikation Mitwirkungsverfahren Überbauungsplan Langenacker
- A_Plan Langenacker
- A_Planungsbericht Langenacker
- A_Vorschriften Langenacker
- B1_Aufnahme_Strasse_240116.pdf
- B2_Strassenraumbeleuchtung_240116.pdf
- B3_Gestaltungsplan_Langenacker.pdf
- B4_Gestaltungsplan Langenacker_Teiländerung.pdf
- B5_Quartierplan Langenacker.pdf
- B6_Quartierplan Langenacker_Sonderbauvorschriften.pdf
- B7_Gestaltungsplan_Langenacker_II.pdf