öffentliche Auflage - Ergänzung Strassenverzeichnis

Der Gemeinderat hat am 20. Dezember 2023 gestützt auf Art. 8 des Strassengesetzes (StrG; bGS 731.11) die Ergänzung des Strassenverzeichnisses zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet. Die Rösslistrasse (Grundstück Nr. 1500, östlich Grundstück 16 bis Einmündung Riesernstrasse) soll im Strassenverzeichnis der Gemeinde Gais als öffentliche Strasse im privaten Eigentum aufgenommen und als Zufahrtsstrasse (ZS) resp. nördlicher Teil Ernaweg als Weg (W) klassiert werden. Im Zusammenhang mit der Gründung der Flurgenossenschaft Rösslistrasse hat die Flurgenossenschaft um eine Widmung der Rösslistrasse ersucht.

In Anwendung von Art. 37 ff des Strassengesetzes wird das Strassenverzeichnis mit dem dazugehörenden Plan im Büro der Bauverwaltung, 1. Stock, Gemeindehaus,

Auflagedauer      12. Januar 2024 bis 12. Februar 2024

Die Einsichtnahme ist auch auf der Homepage der Gemeinde Gais (www.gais.ch/news) möglich. Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an die Gemeindekanzlei, z.H. Gemeinderat Gais, Schulhausstrasse 1, 9056 Gais, einzureichen. Zur Einsprache ist gemäss Art. 111 des Baugesetzes (BauG; bGS 721.1) legitimiert, wer durch den angefochtenen Gegenstand berührt ist und ein eigenes schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat

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