öffentliche Auflage - Gründung Flurgenossenschaft Rösslistrasse

Gründung der Flurgenossenschaft Rösslistrasse

Am 28. November 2023 hat die Gründungsversammlung der Flurgenossenschaft Rösslistrasse (Grundstück 1500) stattgefunden. Die Statuten mit dem Einzugsgebiet und dem Kostenverteiler liegen gemäss Art. 174 des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (EG zum ZGB; bGS 211.1) während 30 Tagen öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Zweck der Genossenschaft ist der Unterhalt und die Verbesserung der erwähnten Strasse gemäss Situationsplan. Die Flurstrasse steht der allgemeinen Benützung offen.

Auflageort                    Gemeindekanzlei Gais, Büro 5, Gemeindehaus, Gais

Auflagedauer               12. Januar 2024 bis 12. Februar 2024

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Gründung der Flurgenossenschaft Rösslistrasse kann während der Auflagefrist schriftlich an die Gemeindekanzlei Gais, zuhanden der Flurgenossen­schaft Rösslistrasse, Einsprache erhoben werden. Die Einsprache hat einen Antrag sowie eine Begründung zu umfassen.

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