öffentliche Auflage - Gründung Flurgenossenschaft Rösslistrasse
Gründung der Flurgenossenschaft Rösslistrasse
Am 28. November 2023 hat die Gründungsversammlung der Flurgenossenschaft Rösslistrasse (Grundstück 1500) stattgefunden. Die Statuten mit dem Einzugsgebiet und dem Kostenverteiler liegen gemäss Art. 174 des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (EG zum ZGB; bGS 211.1) während 30 Tagen öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Zweck der Genossenschaft ist der Unterhalt und die Verbesserung der erwähnten Strasse gemäss Situationsplan. Die Flurstrasse steht der allgemeinen Benützung offen.
Auflageort Gemeindekanzlei Gais, Büro 5, Gemeindehaus, Gais
Auflagedauer 12. Januar 2024 bis 12. Februar 2024
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Gründung der Flurgenossenschaft Rösslistrasse kann während der Auflagefrist schriftlich an die Gemeindekanzlei Gais, zuhanden der Flurgenossenschaft Rösslistrasse, Einsprache erhoben werden. Die Einsprache hat einen Antrag sowie eine Begründung zu umfassen.