Ortsplanungsrevision - Einsprachen

Mit dem Abschluss der öffentlichen Auflage ist ein wichtiger Meilenstein der Ortsplanungsrevision erreicht. Nun beginnt die rechtliche Prüfung der eingegangenen Einsprachen. Der Gemeinderat wird sämtliche Eingaben sorgfältig analysieren und sich mit den darin vorgebrachten Anliegen im Detail auseinandersetzen. Dabei wird jede Einsprache einzeln beurteilt. Wo erforderlich, werden die Sachverhalte vertieft abgeklärt und die verschiedenen öffentlichen und privaten Interessen gegeneinander abgewogen. Ziel ist es, nachvollziehbare und rechtlich fundierte Entscheide zu treffen.

Dem Rechtsmittelverfahren unterstanden ausschliesslich die Zonenpläne, die Teilrevision des Baureglements sowie die Waldfeststellung. Die weiteren Unterlagen zur Richtplanung dienten der Information und Mitwirkung und waren nicht Gegenstand des Einspracheverfahrens.

Schwerpunkte der Einsprachen

Innerhalb der gesetzlichen Frist gingen insgesamt 27 Einsprachen ein. Je neun Einsprachen betreffen die Gebiete «Höhener-Liegenschaft» und «Gaiserau». Zwei Eingaben richten sich gegen die Teilrevision des Baureglements. Je eine Einsprache betrifft die Gebiete Rotenwies, Traubenstrasse, Zwislenstrasse, Schachen, Mühlweg und Starkenmühle.

Die Anzahl der Einsprachen zeigt das grosse Interesse der Bevölkerung an der räumlichen Entwicklung der Gemeinde. Der Gemeinderat wertet die Eingaben als wichtigen Bestandteil des gesetzlich vorgesehenen Mitwirkungs- und Planungsverfahrens. Der Gemeinderat wird diese nun prüfen und darüber entscheiden.