Prämienverbilligung für das Jahr 2023
Damit die Abwicklung der Anträge für die Prämienverbilligung möglichst effizient behandelt werden können, bitten wir Sie, auf nachfolgende Punkte zu achten:
- vollständig ausfüllen
- Unterschrift auf Rückseite nicht vergessen
- Kopie der definitiven Berechnungsmitteilung oder Steuerrechnung für das Jahr 2021 beilegen.
- Kopien sämtlicher für das Jahr 2023 gültigen Krankenversicherer-Policen (aus denen die KVG-Prämien inkl. Franchisen hervorgehen) beilegen.
Einreichen bis spätestens 31. März 2023 bei der AHV-Zweigstelle Gais, Einwohnerdienste, Postfach 46, Gais
Bei Fragen betreffend Auszahlung und Berechnung der Prämienverbilligung wenden Sie sich bitte direkt an die Sozialversicherungen AR, Prämienverbilligung in Herisau (071 354 51 43 | info@sovar.ch)