Prämienverbilligung für das Jahr 2023

Damit die Abwicklung der Anträge für die Prämienverbilligung möglichst effizient behandelt werden können, bitten wir Sie, auf nachfolgende Punkte zu achten:

  • vollständig ausfüllen
  • Unterschrift auf Rückseite nicht vergessen
  • Kopie der definitiven Berechnungsmitteilung oder Steuerrechnung für das Jahr 2021 beilegen.
  • Kopien sämtlicher für das Jahr 2023 gültigen Krankenversicherer-Policen (aus denen die KVG-Prämien inkl. Franchisen hervorgehen) beilegen.

Einreichen bis spätestens 31. März 2023 bei der AHV-Zweigstelle Gais, Einwohnerdienste, Postfach 46, Gais

Bei Fragen betreffend Auszahlung und Berechnung der Prämien­verbilligung wenden Sie sich bitte direkt an die Sozialversicherungen AR, Prämienverbilligung in Herisau (071 354 51 43 | info@sovar.ch)

 

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