Prämienverbilligung für das Jahr 2024

Damit die Abwicklung der Anträge für die Prämienverbilligung möglichst effizient behandelt werden können, bitten wir Sie, auf nachfolgende Punkte zu achten:

  • vollständig ausfüllen
  • Unterschrift auf Rückseite nicht vergessen
  • Kopie der definitiven Berechnungsmitteilung oder Steuerrechnung für das Jahr 2022 beilegen.
  • Kopien sämtlicher für das Jahr 2024 gültigen Krankenversicherer-Policen (aus denen die KVG-Prämien inkl. Franchisen hervorgehen) beilegen.

Einreichen bis spätestens 31. März 2024 bei der AHV-Zweigstelle Gais, Einwohnerdienste, Postfach 46, Gais

Bei Fragen betreffend Auszahlung und Berechnung der Prämienverbilligung wenden Sie sich bitte direkt an die Sozialversicherungen AR, Prämienverbilligung in Herisau (071 354 51 43 | info@sovar.ch)

 

Zurück