Referendumsvorlage Bahnhofplatz
fakultatives Referendum
Nach erfolgter öffentlicher Mitwirkung wurde der Teilzonenplan Bahnhofplatz Nord und der Baulinienplan Bahnhofareal vom 4. Dezember 2021 bis 10. Januar 2022 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist ging eine Einsprache ein, welche inzwischen zurückgezogen wurde.
Der Gemeinderat hat nun in Anwendung von Art. 48 Abs. 1 Baugesetz (bGS AR 721.1) den Teilzonenplan Bahnhofplatz Nord und den Baulinienplan Bahnhofareal zuhanden des fakultativen Referendums erlassen.
Gegenstand
- Teilzonenplan Bahnhofplatz Nord
- Baulinienplan Bahnhofareal
Grundlage
- Beschluss GR vom 17. Februar 2022
Referendumsfrist
- 19. Februar 2022 bis 11. März 2022
Ein allfälliges Abstimmungsbegehren ist innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung dieses Beschlusses (d.h. bis 11. März 2022) mit den Unterschriften von mindestens 30 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern versehen, der Gemeindekanzlei, Schulhausstrasse 1, 9056 Gais, zuhanden des Gemeinderates einzureichen.
Die dem Referendum unterliegenden Planunterlagen können auf der Gemeindekanzlei Gais zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Ebenso sind die erwähnten Plansätze auf der Homepage der Gemeinde (www.gais.ch) aufgeschaltet.
9056 Gais, 17. Februar 2022
Der Gemeinderat