Videomonitoring - Fussgängerfrequenzen Kantonsstrasse

Zweck des Monitorings
Das Ziel des Videomonitorings ist es, die Fussgängerfrequenzen auf insgesamt fünf Fussgängerstreifen zu ermitteln. Zudem sollen die Verkehrsabläufe qualitativ beurteilt werden. Die Resultate des Videomonitorings dienen als Grundlage für weitere Entscheide und dienen gesamthaft der Verkehrssicherheit.

Gemäss Strassengesetzes verpflichtet sich der Strasseneigentümer, seine Verkehrsinfrastrukturen so sicher und wirtschaftlich wie möglich zu betreiben sowie die Bedürfnisse des öffentlichen Verkehrs, der Zufussgehenden, der Velofahrenden und der in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen angemessen zu berücksichtigen. Mit videobasierten Verkehrsanalysen will der Strasseneigentümer Kenntnisse über z.B. Verkehrsmengen und Verkehrsabläufe im betreffenden Perimeter gewinnen.

Verantwortliche Stelle

  • Bauverwaltung Tiefbau, Gemeinde Gais
  • Tiefbauamt, Kanton Appenzell Ausserrhoden

Art der Erhebung
Passive Videoerhebung (Aufzeichnung der Aufnahmen und nachträgliche Auswertung). Die Kameras werden so positioniert und eingestellt, dass möglichst keine Gesichts- und Fahrzeugkennzeichenerkennung möglich sind. Falls nötig wird im Zuge der Auswertung ein Privacy-Filter zum Einsatz kommen.

Räumliche und zeitliche Ausdehnung
Die Videoaufnahmen werden an folgenden Standorten und Zeiträumen durchgeführt:
Standort(e) gemäss beiliegendem Doku

Zeiträume:

  • Geräteinstallation: ab Freitag, 13.02.2026
  • Aufnahmezeiten: Montag, 16.02.2026 (05:00-20:00 Uhr)
  • Dienstag, 17.02.2026 (05:00-20:00 Uhr)
  • Mittwoch, 18.02.2026 (05:00-20:00 Uhr)
  • Donnerstag, 19.02.2026 (05:00-20:00 Uhr)
  • Gerätedemontage: ab Freitag, 20.02.2026

Weitere Informationen können aus dem beiliegenden Informationsblatt entnommen werden.