Mitwirkung zum kommunalen Richtplan; Zonenplan; Baureglement

Der Gemeinderat hat im Zusammenhang mit der Revision der Ortsplanung den kommunalen Richt- und Zonenplan sowie das Baureglement der Gemeinde Gais zur öffentlichen Mitwirkung (Volksdiskussion) gemäss Art. 14 der Gemeindeordnung verabschiedet. Er lädt die Bevölkerung von Dienstag, 12. November 2024 bis Freitag, 31. Januar 2025 zur Mitwirkung ein.

Alle Planungsunterlagen sind auf der Plattform «https://www.gais.ch/news» aufgeschaltet und stehen zur Einsicht im Gemeindehaus zur Verfügung. Durch die breite Mitwirkung der Bevölkerung soll eine hohe Akzeptanz dieses strategisch wichtigen Planungsinstruments erreicht werden. Der Gemeinderat freut sich auf einen förderlichen Dialog mit allen interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern.

Richtplan

Der Richtplan ist ein behördenverbindliches Planungsinstrument, in welchem die strategische Ausrichtung der erwünschten räumlichen Entwicklung der Gemeinde in einem Zeithorizont für das nächste Vierteljahrhundert dargelegt wird und aufzeigt, wo und wie sich die Gemeinde baulich entwickeln soll. Der aktuelle Richtplan datiert aus dem Jahr 2012 und ist den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen von Bund und Kanton anzupassen.

Rahmennutzungsplanung

Zonenplan und Baureglement werden im Planungs- und Baurecht unter dem Begriff Rahmennutzungs-plan zusammengefasst. Der Zonenplan konkretisiert den Richtplan und unterscheidet die Nichtbauzonen von den Bauzonen. In den Bauzonen werden für jede Parzelle die baulichen Nutzungsmöglichkeiten und deren Intensität definiert.

Das Baureglement legt für jede Zone die Regelbauweise fest. Dazu zählen unter anderem die Ausnüt-zungsziffer, Gebäudelänge, die Höhen und die Grenzabstände. Damit soll eine geordnete Besiedelung sichergestellt werden. Aufgrund des neuen Zonenplans und neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen sind im Baureglement verschiedene Anpassungen vorgesehen.

Informationsangebote

Die Bevölkerung von Gais hat die Möglichkeit, sich an zwei öffentlichen Kontaktstunden und ohne Voranmeldung mit den Verantwortlichen des Gemeinderates und dem Ortsplaner auszutauschen. Diese finden am

  • Mittwoch, 18. Dezember 2024, 15.00 bis 17.00 Uhr
  • Donnerstag, 9. Januar 2025, 15.00 bis 17.00 Uhr

statt. Gegen Voranmeldung stehen der Gemeindepräsident und der Präsident der Planungskommission auch für eine persönliche Sprechstunde zwecks Erläuterung und Beantwortung allfälliger Fragen zur Verfügung.

Letzte Phase

Der vorliegenden Unterlagen werden nach dem Mitwirkungsverfahren und dem zurzeit ebenfalls laufen-den Vorprüfungsverfahren beim Kanton überarbeitet, vom Gemeinderat erlassen und anschliessend in die öffentliche Auflage gegeben. Über allfällige Einsprachen wird der Gemeinderat entscheiden und die Planunterlagen dem fakultativen Referendum unterstellen.

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