Einwohnerkontrolle
Die Einwohnerkontrolle ist für nachfolgende Aufgaben zuständig:
- Meldewesen (Zu- und Wegzug, Adressänderungen)
- Führung des Einwohner- und Stimmregisters
- Erneuerung / Erstausstellung Identitätskarte
- Ausstellen von Bestätigungen und Dokumenten wie Wohnsitz-/Lebensbestätigung sowie Aufenthalts-/Niederlassungsausweis
- Entgegennahme und Weiterleitung von Gesuchen für Fahrausweise
- Entgegennahme und Weiterleitung von Gesuchen für Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen für ausländische Staatsangehörige
- Erteilen von Adressauskünfte
- Kontrollstelle für Krankenversicherung, Abklärung der Versicherungspflicht
- Prüfung von Gesuchen betr. Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenpflegeversicherung
- Initiativ- und Referendumsbescheinigungen
Die Schalter im Gemeindehaus sind von Montag bis Freitag, jeweils von 08.00 - 11.30 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr geöffnet.