Für die Vorprüfung des Einbürgerungsgesuches ist das kantonale Amt für Inneres (Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand) in Trogen zuständig.
Die Gemeinde erhebt für die Verleihung des Gemeindebürgerrechts eine Gebühr nach Zeit- und Arbeitsaufwand. Gemäss dem Gesetz über die Gebühren der Gemeinden (bGS 153.2) beträgt die Gebühr maximal Fr. 2’000.-- pro Gesuch. Es ist mit folgenden Tarifen zu rechnen: